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 metaspinner-Nachrichten: DEUTSCHLAND
      Erstellt: 02.07.2008 09:39
 Home - News - DEUTSCHLAND

 SPD-Fraktion lehnt Verbot organisierter Sterbehilfe ab
  Fall Kusch bereits heute strafbar

Der Bundesratsvorstoß mehrerer unionsgeführter Länder für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe trifft in der SPD im Bundestag auf Ablehnung. Die Hilfe des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch bei der Selbsttötung einer 79-Jährigen sei kein Argument für schärfere Gesetze, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Joachim Stünker, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dieses Verhalten sei für ihn "ein Fall von aktiver Sterbehilfe und damit schon heute strafbar", betonte Stünker. Die zuständige Würzburger Staatsanwaltschaft geht dagegen von einem "normalen Suizid ohne rechtlich relevante Fremdbeteiligung" aus.

Stünker äußerte auch grundsätzliche Bedenken gegen die geplante Strafvorschrift. Er sehe nicht, "wie es rechtlich sauber möglich wäre, die grundsätzlich straflose Beihilfe zur Selbsttötung doch unter Strafe zu stellen, sobald sie geschäftsmäßig erfolgt", sagte er der Zeitung weiter. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) appellierte dagegen an die SPD, sich den Plänen nicht zu verschließen. Die große Koalition sei sich einig, "dass diese Auswüchse nicht hinnehmbar sind". Leider sei bis heute trotzdem nichts geschehen, weil die SPD glaube, das geltende Recht reiche aus. "Das ist aber nicht der Fall", unterstrich Bosbach.


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  • © Copyright AFP Agence France-Presse GmbH
     



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