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Der
Bundesratsvorstoß mehrerer unionsgeführter
Länder für ein Verbot der organisierten
Sterbehilfe trifft in der SPD im Bundestag auf Ablehnung.
Die Hilfe des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger
Kusch bei der Selbsttötung einer 79-Jährigen sei
kein Argument für schärfere Gesetze, sagte der
rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Joachim
Stünker, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Dieses Verhalten sei für ihn "ein Fall von aktiver
Sterbehilfe und damit schon heute strafbar", betonte
Stünker. Die zuständige Würzburger
Staatsanwaltschaft geht dagegen von einem "normalen
Suizid ohne rechtlich relevante Fremdbeteiligung" aus.
Stünker
äußerte auch grundsätzliche Bedenken gegen
die geplante Strafvorschrift. Er sehe nicht, "wie es
rechtlich sauber möglich wäre, die
grundsätzlich straflose Beihilfe zur Selbsttötung
doch unter Strafe zu stellen, sobald sie
geschäftsmäßig erfolgt", sagte er der
Zeitung weiter. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU)
appellierte dagegen an die SPD, sich den Plänen nicht
zu verschließen. Die große Koalition sei sich
einig, "dass diese Auswüchse nicht hinnehmbar
sind". Leider sei bis heute trotzdem nichts geschehen,
weil die SPD glaube, das geltende Recht reiche aus. "Das
ist aber nicht der Fall", unterstrich Bosbach.
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